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Zur besseren Lesbarkeit wird zur
Bezeichnung von Personen und
Personengruppen, bei-spielsweise
Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer, die
männliche Form verwendet. Bitte fühlen Sie
sich, liebe Besucherinnen unserer Seiten,
dadurch gleichermaßen angesprochen.
Der
Führerschein auf Probe ist kein
Provisorium, sondern ein Führerschein mit
lebenslanger Gültigkeit. Lediglich die Führerscheinkarte wird
auf 15 Jahre befristet. Die
Probezeit beginnt mit der Erteilung der
ersten Fahrerlaubnis in den Motorradklassen
A, A2 oder A1 oder in der Pkw-Klasse B. In
der Probezeit sollen Fahranfänger ermutigt
werden, besonders vorsichtig und
verantwortungsvoll Erfahrungen zu sammeln.
Wegen der weit überdurchschnittlichen
Beteiligung junger Fahranfänger am gesamten
Unfallgeschehen soll der Führerschein auf
Probe neben einer Reihe anderer Maßnahmen
auch dazu beitragen, junge Fahrer vor schweren Schaden zu bewahren.
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Dauer
der Probezeit |
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Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wird
jedoch während der Probezeit ein
erheblicher Verkehrsverstoß (z. B. bei Rot
über die Kreuzung) begangen und von der
Fahrerlaubnis-behörde ein Aufbauseminar
(ASF) angeordnet, verlängert sich die
Probezeit von zwei auf vier Jahre.
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Straftaten
und Verkehrsverstöße mit Anordnung eines Aufbauseminars |
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Ein Verstoß nach Katalog A oder zwei
Verstöße nach Katalog B führen zur
Anordnung.
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Kein Punkterabatt
für ASF-Seminare |
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Für ein behördlich angeordnetes
Aufbauseminar für
Probeführerscheinbesitzer gibt es kein
Punkterabatt.
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FES-Seminare mit Punktrabatt |
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Mit der Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar (FES) kann ein Punkt
abgebaut werden, wenn höchstens fünf Punkte vorhanden sind und
das letzte Aufbauseminar fünf Jahre zurückliegt.
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Rechte und Pflichten zum ASF-Seminar |
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Die rechtlichen Anforderungen an
Aufbauseminare sind im
Straßenverkehrsgesetz
(§ 2a StVG) sowie in der
Fahrerlaubnis-Verordnung (§§ 32 bis 39 FeV) festgeschrieben.
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Die Anmeldung in der Fahrschule |
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Bei der Anmeldung in der Fahrschule sollten Sie unbedingt darauf
achten, dass |
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Sie einen schriftlichen Vertrag
(nach dem Muster der Bundesvereinigung
der Fahrlehrer-
verbände e. V.)
erhalten,
der
Beginn des Seminars bereits feststeht und Sie alle Termine der 4
Sitzungen bereits
bei der Anmeldung
erhalten,
Sie sich nicht
anmelden sollten, wenn die Fahrschule
Ihnen keinen verbindlichen
Seminarbeginn
mitteilen kann,
Sie die schriftliche Anordnung der
Behörde bei der Anmeldung in der
Fahrschule für den
Seminarleiter
vorlegen müssen.
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Das ASF-Seminar |
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Aufbauseminare für
Probeführerscheinbesitzer (ASF) werden
in Berlin
nach dem
Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. durchgeführt.
Spätestens zu Beginn eines Seminars
ist jedem Teilnehmer ein
Teilnehmerbegleitheft
auszuhändigen.
Das Begleitheft gehört zum Programm und
darf nicht extra
berechnet
werden.
Seminare dürfen nur
mit mindestens 6 und höchstens 12
Teilnehmern durchgeführt
werden.
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