Führerscheinbesitzer aufgepasst!

Zur besseren Lesbarkeit wird zur Bezeichnung von Personen und Personengruppen, bei-spielsweise Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer, die männliche Form verwendet. Bitte fühlen Sie sich, liebe Besucherinnen unserer Seiten, dadurch gleichermaßen angesprochen.


Der Führerschein auf Probe ist kein Provisorium, sondern ein Führerschein mit lebenslanger Gültigkeit. Lediglich die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre befristet. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Motorradklassen A, A2 oder A1 oder in der Pkw-Klasse B. In der Probezeit sollen Fahranfänger ermutigt werden, besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen zu sammeln. Wegen der weit überdurchschnittlichen Beteiligung junger Fahranfänger am gesamten Unfallgeschehen soll der Führerschein auf Probe neben einer Reihe anderer Maßnahmen auch dazu beitragen, junge Fahrer vor schweren Schaden zu bewahren.
Dauer der Probezeit
 
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wird jedoch während der Probezeit ein erheblicher Verkehrsverstoß (z. B. bei Rot über die Kreuzung) begangen und von der Fahrerlaubnis-behörde ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Straftaten und Verkehrsverstöße mit Anordnung eines Aufbauseminars

Ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B führen zur Anordnung.
Kein Punkterabatt für ASF-Seminare
 
Für ein behördlich angeordnetes Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer gibt es kein Punkterabatt.
FES-Seminare mit Punktrabatt
 
Mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) kann ein Punkt abgebaut werden, wenn höchstens fünf Punkte vorhanden sind und das letzte Aufbauseminar fünf Jahre zurückliegt.
Rechte und Pflichten zum ASF-Seminar
 
Die rechtlichen Anforderungen an Aufbauseminare sind im Straßenverkehrsgesetz
(§ 2a StVG) sowie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (§§ 32 bis 39 FeV) festgeschrieben.
Die Anmeldung in der Fahrschule

Bei der Anmeldung in der Fahrschule sollten Sie unbedingt darauf achten, dass
Sie einen schriftlichen Vertrag (nach dem Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrer-
verbände e. V.) erhalten,
der Beginn des Seminars bereits feststeht und Sie alle Termine der 4 Sitzungen bereits
bei der Anmeldung erhalten,
Sie sich nicht anmelden sollten, wenn die Fahrschule Ihnen keinen verbindlichen
Seminarbeginn mitteilen kann,
Sie die schriftliche Anordnung der Behörde bei der Anmeldung in der Fahrschule für den
Seminarleiter vorlegen müssen.
Das ASF-Seminar
 
Aufbauseminare für Probeführerscheinbesitzer (ASF) werden in Berlin nach dem
  Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. durchgeführt.
Spätestens zu Beginn eines Seminars ist jedem Teilnehmer ein Teilnehmerbegleitheft
auszuhändigen. Das Begleitheft gehört zum Programm und darf nicht extra berechnet
werden.
Seminare dürfen nur mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt
werden.